Mensa

Für den Ganztagsunterricht gilt:

Alle Schülerinnen und Schüler, die den Ganztagsunterricht besuchen, erhalten einen Mensaplatz.

Die Kinder müssen in der Gemeinde termingerecht angemeldet werden.

Die Mensa öffnet am ersten ganzen Schultag.

Die Schülerinnen und Schüler der 1., 2. und 3. Klassen essen um 12.45 Uhr (1. Turnus) zu Mittag. Die Schülerinnen und Schüler der 4. und 5. Klassen speisen um 13.30 Uhr (2.Turnus). Sie werden während der Mittagspause (12.45 Uhr bis 14.10 Uhr) von den diensthabenden Lehrpersonen beaufsichtigt.

Für den Halbtagsunterricht gilt:

An den Tagen mit Nachmittagsunterricht besteht für die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der verfügbaren Plätze die Möglichkeit, den Mensadienst in Anspruch zu nehmen.

Die Einschreibung in die Mensa erfolgt innerhalb 31. März 2023 über das Schulsekretariat. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Homepage.
Achtung: Wählen Sie bitte das richtige Formular aus!

Die vorhandenen Mensaplätze werden laut Schulratsbeschluss Nr. 4 vom 26.03.2018 und Nr. 6 vom 30.11.2022nach folgenden Kriterien vergeben:

  1. Kinder, welche am Nachmittag curricularen Unterricht besuchen;
  2. Kinder, welche am Nachmittag Wahlfächer besuchen;

Wenn es bei der Anwendung dieser zwei Punkte noch einer zusätzlichen Auswahl von Schülern bedarf, haben jene Schüler Vorrang, welche folgende Kriterien laut nachstehender Reihung erfüllten:

  • Fahrschüler der eingerichteten Dienste
  • Berufstätigkeit beider Eltern gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Arbeitszeit
  • Entfernung des Wohnorts von der Schule von über einem Kilometer
  • Regelmäßiger Mensabesuch im Vorjahr
  • Angemessenes Ess- und Sozialverhalten des Kindes während des Mensabesuchs

Unterpunkt zu jedem Kriterium: Losentscheid.

Bei Kindern, welche eine individuelle Betreuung während der Mensazeit benötigen, ist die Vergabe eines Mensaplatzes von den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen (Mitarbeit*innen für Integration) abhängig.

Es wird eine Restquote von 10 Plätzen an der Grundschule J.W.v. Goethe und je 5 an der Grundschule E.F. Chini bzw. Grundschule K.F. Wolff für Flüchtlingskinder, die der Schule während des Schuljahres zugewiesen werden und per Gesetz Anrecht auf einen Mensaplatz haben, reserviert.

Beschluss des Lehrerkollegiums vom 28.02.23 Nr. 11 Mensaordnung

Die Kinder der ersten bis fünften Klassen im Goethemodell werden von den Lehrpersonen des Teams in die Mensa begleitet.
Der tägliche Appell für die ersten bis dritten R-Klassen erfolgt im Hochparterre.
Der tägliche Appell für die vierten und fünften R-Klassen erfolgt im Hof.
Mensaordnung am GSP Bozen:
Damit die Mensa für alle Beteiligten ein angenehmer Aufenthaltsort ist, müssen sich alle an folgende Regeln halten:

1. Die Mensa gehört zum normalen Schulalltag dazu. Alle Regeln unserer Schulordnung gelten auch für die Mensa.
2. Wir betreten die Mensa ruhig, schreien und drängeln nicht und setzen uns auf einen freien Platz, wo wir
während  der Mensazeit auch sitzenbleiben.
3. Wir gehen respekt- und rücksichtsvoll miteinander um und befolgen die Anweisungen aller Lehrpersonen und Mitarbeiter/innen.
4. Eine ruhige Atmosphäre ist Voraussetzung dafür, dass das gemeinsame Essen auch ein Phase der Erholung ist. Sobald das Essen auf dem Tisch ist, sind wir still. Zwischen den verschiedenen Gängen und nach dem Essen sprechen wir im Flüsterton.
5. Wir achten auf Tischmanieren. Dazu gehört, ordentlich zu essen und den Sitzplatz sauber zu halten. Wir spielen nicht mit dem Essen und ebenso nicht mit dem Besteck.
6. Jedes Kind darf selbst entscheiden, was und wie viel es isst. Allerdings sollten  alle Speisen wenigstens gekostet werden.

Bei Fehlverhalten wenden die Lehrpersonen, die in der Schulordnung angeführten Disziplinarmaßnahmen an.

Mittagstisch statt Mensa (PDF)