Zusammensetzung:
Gewählte Elternvertreter der einzelnen Klassenräten und des Schulrats, sowie der/die Delegierte des Landesbeirates der Eltern;
Vorsitz:
Der/Die Vorsitzende des Elternrates wird aus der Mitte des Elternrates gewählt.
Amtsdauer:
Der Elternrat ist ein Gremium mit dauerhafter Gültigkeit.
Aufgaben:
erarbeitet Vorschläge zur Organisation des Schulbetriebes; macht Vorschläge zur Elternarbeit und Elternfortbildung sowie für die Zusammenarbeit „Schule-Elternhaus“; kann sich zu sonstigen Angelegenheiten äußern, die bei Schulratssitzungen auf der Tagesordnung stehen; erarbeitet ein eigenes Jahresprogramm für Elternarbeit und Elternfortbildung und unterbreitet entsprechende Vorschläge, die vom Schulrat beschlossen und finanziert werden;