Zusammensetzung:
sechs Lehrervertreter (davon ein Vertreter der zweiten Sprache), sechs Elternvertreter, die Schulsekretärin, die Schuldirektorin;
Die Rechnungsrevisoren, der Vorsitzende des Elternrates und der Delegierte im Landesbeirat der Eltern können an den Sitzungen in beratender Funktion teilnehmen.
Vorsitz:
Den Vorsitz führt ein vom Schulrat gewählter Elternvertreter.
Amtsdauer:
2017/2018 – 2018/2019 – 2019/2020
Aufgaben:
Der Schulrat ist allgemein für die Organisation und Planung des Schulbetriebes bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums und der Klassenräte zuständig. Die wichtigsten Zuständigkeiten des Schulrates:
- Er legt allgemeine Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Schulprogramms fest.
- Er bestimmt die Unterrichtszeit für die Schüler unter Beachtung der gesetzlichen Maxima und Minima (Fünftage- bzw. Sechstagewoche, Ganztagesschule, gleitende Eingangszeiten, alternierend freier Samstag; 20 % Flexibilität).
- Er passt den Schulkalender an örtliche Gegebenheiten an (Unterrichtskürzungen, freie Schultage).
- Er verabschiedet die interne Schulordnung.
- Er genehmigt das vom Lehrerkollegium vorgeschlagene Schulprogramm.
- Er legt die Kriterien für die schulbegleitenden Veranstaltungen fest.
- Er genehmigt das Budget und die Bilanz.
- Er legt Richtlinien für das Arbeitsprogramm des Elternrates fest und beschließt deren Arbeitsprogramm in finanzieller Hinsicht.
- Er setzt Beiträge zu Lasten der Schüler fest.
Mitglieder:
Elternvertreter:
Hanno Barth (Vorsitzender)
Walter Guerra
Heinrich von Lutterotti
Marco Molon
Pia Ogrizek
Wilhelm Rabanser (Stellvertreter)
Lehrervertreter:
Michaela Ebner
Verena Gummerer
Judith Perathoner
Daniela Sontacchi
Verena Wasserer
Renate Winkler
Petra Cont Weger (Schulsekretärin)
Dr. Angelika Ebner Kollmann (Schuldirektorin)