Zusammensetzung:
sechs Lehrervertreter (davon ein Vertreter der zweiten Sprache), sechs Elternvertreter, die Schulsekretärin, die Schuldirektorin;
Die Rechnungsrevisoren, der Vorsitzende des Elternrates und der Delegierte im Landesbeirat der Eltern können an den Sitzungen in beratender Funktion teilnehmen.
Vorsitz:
Den Vorsitz führt ein vom Schulrat gewählter Elternvertreter.
Amtsdauer:
2020/2021 – 2021/2022 – 2022/2023
Aufgaben:
Der Schulrat ist allgemein für die Organisation und Planung des Schulbetriebes bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums und der Klassenräte zuständig. Die wichtigsten Zuständigkeiten des Schulrates:
- Er legt allgemeine Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Schulprogramms fest.
- Er bestimmt die Unterrichtszeit für die Schüler unter Beachtung der gesetzlichen Maxima und Minima (Fünftage- bzw. Sechstagewoche, Ganztagesschule, gleitende Eingangszeiten, alternierend freier Samstag; 20 % Flexibilität).
- Er passt den Schulkalender an örtliche Gegebenheiten an (Unterrichtskürzungen, freie Schultage).
- Er verabschiedet die interne Schulordnung.
- Er genehmigt das vom Lehrerkollegium vorgeschlagene Schulprogramm.
- Er legt die Kriterien für die schulbegleitenden Veranstaltungen fest.
- Er genehmigt das Budget und die Bilanz.
- Er legt Richtlinien für das Arbeitsprogramm des Elternrates fest und beschließt deren Arbeitsprogramm in finanzieller Hinsicht.
- Er setzt Beiträge zu Lasten der Schüler fest.
Mitglieder:
Elternvertreter:
Hanno Barth (Goethe) Vorsitzender
Walter Guerra (Goethe) Stellvertreter
Marco Molon (Wolff)
Katarina Nemeckova (Chini)
Alexander Pichler (Goethe)
Heinrich von Lutterotti (Goethe)
Lehrervertreter:
Franziska Dezini (Goethe)
Silvia Kofler (Goethe)
Kremer Katharina (Goethe)
Roberta Lagorio (Ital.)
Marlene Nardin (Wolff)
Katharina Schwarz (Chini)
Petra Cont Weger (Schulsekretärin)
Dr. Christina Holzer (Schuldirektorin)