Unfallversicherung

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Die Südtiroler Landesverwaltung hat einen neuen Unfallversicherungsvertrag zugunsten aller Schülerinnen und Schüler mit der Versicherungsgesellschaft AIG abgeschlossen. Dieser Vertrag ist seit 01. September 2021 wirksam und läuft am 31. August 2025 aus. Im Folgenden einige Informationen hierzu:

Wann sind Schüler versichert:

  • Die Schüler sind bei allen schulischen Tätigkeiten versichert. Es handelt sich hierbei um Tätigkeiten, die von den schulischen Gremien beschlossen wurden. Damit erstreckt sich der Versicherungsschutz über die Unterrichtszeit hinaus und gilt auch für unterrichtsergänzende Tätigkeiten, für Schulausflüge, Lehrfahrten, Schulpartnerschaften, Schulausspeisung…
  • Die Schüler sind weiters auf dem Schulweg versichert. Bei Unfällen, die durch das Lenken und den Gebrauch von Motorrädern und Pkws hervorgerufen werden, gelten bestimmte Einschränkungen.
  • Gedeckt sind Unfälle durch unvorsichtiges Verhalten und durch Aggression.

Wie wird ein Unfall gemeldet?

  • Die Unfallmeldung erfolgt über das eigene Formblatt „Schadensfallanzeige“ (erhältlich in der Direktion bzw. über die Lehrerinnen und Lehrer) spätestens 30 Tage nach dem Unfall und wird von der Schuldirektion an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet. Zusammen mit dem Formblatt wird das ärztliche Attest und das Formblatt „Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen, allgemeinen und sensiblen Daten“ (Datenschutz) eingereicht.
  • Anschließend nimmt die Schule die Meldung vor und händigt dann den Eltern eine Kopie der Meldung aus. Alle Rechnungen und sonstige Anfragen sind nachher direkt an die Versicherung zu schicken bzw. mit der Versicherung abzuklären. Die Schule ist nicht mehr zuständig.
  • Ärztliche Atteste müssen unverzüglich im Sekretariat abgegeben bzw. an das Sekretariat mittels E-Mail (gsd.bozen1@schule.suedtirol.itGSD.Bozen@pec.prov.bz.it) gesendet werden.
    Sollten bei ärztlichen Visiten von Schülerinnen und Schülern INAIL-Bescheinigungen ausgestellt werden, sind die Eltern verpflichtet, diese unverzüglich im Sekretariat abzugeben. Die Schule muss innerhalb 48 Stunden diese Meldung ans INAIL-Institut schicken.
  • Eltern können von sich aus eine Unfallmeldung machen und sie dann der Schule zukommen lassen. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn die Lehrpersonen über den Unfall nicht in Kenntnis sind (z. B. bei Unfällen auf dem Schulweg).

Was deckt die Versicherung ab?

  • Todesfall, Dauerinvalidität, Rückvergütung der Behandlungsspesen sowie die Spesen für die Ausstellung der ärztlichen Zeugnisse sofern sie nicht von der Sanitätsverwaltung getragen werden.
  • Versichert sind auch Prothesen (Brillen, Linsen, Zahnspangen, Hörgeräte,…). Damit eine entsprechende Unfallmeldung gemacht werden kann, muss der Unfall auch einen physischen Schaden bei dem Schüler hervorgerufen haben. Sollte die Brille bei einem Missgeschick beschädigt werden, handelt es sich um einen Sachschaden und wird nicht von der Versicherung gedeckt.
  • Diagnostische, klinische und in Laboratorien vorgenommene Untersuchungen, Röntgenaufnahmen und Radioskopien.
  • Ausgaben für den Transport mit dem Rettungswagen, mit jedem anderen öffentlichen oder privaten Fahrzeug oder auch mit dem Helikopter.

 

Wie wird die Rückvergütung beantragt?

  • Die Rückvergütung muss mit dem Vordruck für den Abschluss des Schadensfalles beantragt werden.
  • Voraussetzung für die Rückvergütung ist die Einhaltung des Meldetermins und der entsprechenden Formalitäten.
  • Das Ansuchen um die Rückvergütung ist zusammen mit den Originaldokumenten, die die Ausgaben rechtfertigen (ärztliche Zeugnisse, bezahlte Rechnungen), der Versicherungsgesellschaft vorzulegen (Adresse: Benacquista Assicurazione Snc – Via del Lido, 106 – 04100 Latina LT) bzw. mittels E-Mail (sinistri@sicurezzascuola.it) zu schicken.
  • Die Rückerstattung der ordnungsgemäß belegten Spesen erfolgt (im Rahmen des vorgesehenen Höchstbetrages) unter Berücksichtigung eines Betrages der Selbstbeteiligung von 60 € zu Lasten der betroffenen Kinder. Forderungen bis zu einem Ausmaß von insgesamt 60 € werden nicht vergütet und sind deshalb nicht an die Versicherung weiterzuleiten.
  • Für Arzt-, Arzneimittel- und Transportspesen sieht der Vertrag eine Versicherungssumme von 10.000,00€ vor.
  • Für den Ersatz/Austausch aufgrund eines Unfalls beschädigter Sehbrillen oder Linsen ist der Höchstbetrag von 500,00 € vorgesehen, wobei maximal 200,00 € für die Brillenfassung berücksichtigt werden. Die Garantieleistungen erfolgen in Anwendung einer Selbstbeteiligungsklausel von 150,00 € je Schadensfall.
  • Für den Ersatz der Zahnarztspesen garantiert die Gesellschaft den Ersatz von Zahnarztspesen und Kosten für Zahnspangen und Prothesen in Allgemeinen, Arztrechnungen, Diagnosesicherungen in Allgemeinen. Die Garantieleistung erfolgt in Anwendung einer Selbstbeteiligungsklausel im Ausmaß von 150,00 € pro Schadensfall. Der Versicherungsvertrag sieht die Möglichkeit einer Abfindung bzw. Schlichtung von 1000,00 € pro Zahn vor. Vorausgesetzt, dass aus den ärztlichen Unterlagen hervorgeht, dass die Behandlungen nicht unmittelbar durchgeführt werden können und/oder sich über mehrere Jahre in die Länge ziehen sollten. Mit einer eventuellen Auszahlung ist der Sachverhalt abgeschlossen und es sind keine weiteren Rückvergütungen mehr möglich.
  • Nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen und nach Abschluss der versicherungsspezifischen Ermittlungen reguliert die Gesellschaft die geschuldete Versicherungsleistung. Sie teilt dies den Betroffenen mit und sorgt – nach deren Annahme  – für die Zahlung.

Sollte die ärztliche Behandlung innerhalb von 365 Tagen ab Unfalldatum nicht abgeschlossen sein, muss dies von Seiten der Eltern der Versicherungsgesellschaft mit dem Vordruck „Fortbestand des Schadensfalles“ mit Einschreiben (Adresse: Benacquista Assicurazione Snc  – Via del Lido, 106 – 04100 Latina LT) oder mittels E-Mail (sinistri@sicurezzascuola.it) mitgeteilt werden. Somit wird die gesetzlich vorgesehene Verjährungsfrist unterbrochen.

Falls die Familie der/des Geschädigten oder die Familie der/des Verantwortlichen noch weitere Versicherungen besitzt (z. B. Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung usw.) muss die Meldung auch an diese Versicherungsgesellschaften weitergeleitet werden. Dies muss allerdings seitens der Familie geschehen.

Kontaktperson der Versicherung für Schulen und Eltern in Südtirol:

Assiservice International GmbH

Dr. Dott. Alex Tribus
Schadensabteilung – Ufficio Sinistri
Via Galileo Galilei Str. 4/a
39100 Bozen/Bolzano

Tel.: +39 0471 060083
E-Mail: alex.tribus@assibroker.net

Nach erfolgter Meldung erhalten die Eltern eine Kopie der weitergeleiteten Unfallmeldung mit den beiden Vordrucken „Abschluss des Schadensfalles“ und „Fortbestand des Schadensfalles“.

Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Irene Rottensteiner zur Verfügung.

Vordruck Schadensfallanzeige (PDF)

Polizze Nr. IAH0014930 01.09.2021 – 31.08.2025 dt

Polizza n. IAH0014930 01.09.2021 – 31.08.2025 ital

Übersicht wichtige Vertragsbedingungen

Condizioni della polizza

Rundschreiben Vertrag Unfallversicherung 01.09.2021 – 31.08.2025